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   BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 261/99   

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BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 261/99 (https://dejure.org/2000,1532)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2000 - 9 AZR 261/99 (https://dejure.org/2000,1532)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 9 AZR 261/99 (https://dejure.org/2000,1532)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 3. Februar 1981 in der Fassung vom 30. Juli 1997 (BRTV-Bau) § 8; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe VTV vom... 12. November 1996 in der Fassung vom 10. Dezember 1997 (VTV) § 6 Abs. 1; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe VTV vom 12. November 1996 in der Fassung vom 10. Dezember 1997 (VTV) § 6 Abs. 9; ; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe VTV vom 12. November 1996 in der Fassung vom 10. Dezember 1997 (VTV) § 18; ; ZPO § 554 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubskassenverfahren - Insolvenz des Bauarbeitgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Unrichtige Eintragung in Lohnnachweiskarte duch Arbeitgeber

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 3. 2. 1981 i. d. F. v. 30. 7. 1997 (BRTV-Bau) § 8; TV über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe VTV v. 12. 11. 1996 i. d. F. v. 1... 0. 12. 1997 (VTV) § 6 Abs. 1 und 9, § 18; ZPO § 554 Abs. 3
    Urlaubsgewährung im Baugewerbe durch Konkursverwalter: Eintragung des erhaltenen Konkursausfallgelds in die Lohnnachweiskarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 303
  • NZA 2001, 620
  • NZI 2001, 222
  • NZI 2001, 240
  • NZI 2001, 54
  • BB 2001, 368
  • DB 2001, 762
  • AP BGB § 611 Arbeitspapiere Nr. 1
  • BauR 2001, 852
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 15.04.1999 - 7 Sa 1791/98

    Urlaubskassenverfahren: Insolvenz des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 261/99
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 7 Sa 1791/98 -.

    9 AZR 261/99 7 Sa 1791/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. April 1999 - 7 Sa 1791/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 261/99
    Die in § 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO dem Revisionskläger aufgegebene Verpflichtung, die Revision zu begründen, erstreckt sich auf alle Teile des Urteils, deren Aufhebung beantragt wird (BAG 7. Juli 1955 - 2 AZR 27/53 - BAGE 2, 58, 59).

    Bezieht sich die Revision auf eine Mehrheit von prozessualen Ansprüchen, so muß zu jedem Anspruch eine ausreichende Begründung gegeben werden (BAG 7. Juli 1955 aaO; 6. Dezember 1994 - 9 AZN 337/94 - BAGE 78, 373).

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99

    Freistellung während der Kündigungsfrist - keine mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 261/99
    Eine derartige Freistellung ist auch keine mitbestimmungspflichtige personelle Einzelmaßnahme im Sinne von § 95 Abs. 3, § 99 BetrVG (vgl. BAG 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen und - 1 ABR 24/99 - nv.).
  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 481/84

    Urlaub - Urlaubsanspruch - Anrechnung - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 261/99
    Auch ohne vorherige Zahlung der Urlaubsvergütung tritt mit der Befreiung von der Arbeitspflicht die Erfüllung des Urlaubsanspruchs nach § 362 BGB ein (vgl. BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - BAGE 54, 59).
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 261/99
    Bezieht sich die Revision auf eine Mehrheit von prozessualen Ansprüchen, so muß zu jedem Anspruch eine ausreichende Begründung gegeben werden (BAG 7. Juli 1955 aaO; 6. Dezember 1994 - 9 AZN 337/94 - BAGE 78, 373).
  • ArbG Essen, 16.09.1998 - 4 (3) Ca 2062/98

    Wirksame Urlaubsgewährung innerhalb der Kündigungsfrist; Zahlung von

    Auszug aus BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 261/99
    Arbeitsgericht Essen - 4 (3) Ca 2062/98 - Urteil vom 16. September 1998.
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Bezieht sich eine Rechtsbeschwerde auf mehrere prozessuale Ansprüche, so muß zu jedem Anspruch eine ausreichende Begründung gegeben werden (vgl. zur Revision BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 261/99 - AP BGB § 611 Arbeitspapiere Nr. 1 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 99, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    Die ohne einen solchen Wunsch des Arbeitnehmers erfolgte zeitliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber ist gleichwohl rechtswirksam, wenn der Arbeitnehmer auf die Erklärung des Arbeitgebers hin keinen anderweitigen Urlaubswunsch äußert (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87; 20. Juni 2000 - 9 AZR 261/99 - zVv.).
  • LAG Nürnberg, 29.08.2006 - 7 Sa 676/05

    Vorsorgliche Urlaubserteilung bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung

    Der Kläger musste nach § 133 BGB die Anrechnungserklärung der Beklagten so verstehen, dass er zunächst ab dem Tag nach Zugang des Kündigungsschreibens zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Arbeitspflicht befreit wurde und die weitergehende, bereits am 08.07.2004 ausgesprochene Arbeitsbefreiung von der urlaubsrechtlichen Zweckbestimmung ausgenommen sein sollte (BAG Urteil vom 20.06.2000 - 9 AZR 261/99 - DB 01, 762; LAG Köln, Urteil vom 16.03.2000 - 10(11) Sa 1280/99 - NZA RR 01, 310).
  • LAG Düsseldorf, 20.02.2002 - 12 (8) Sa 56/02

    Urlaubsgewährung nach Freistellung von der Arbeit

    Erteile er Urlaub, ohne den Arbeitnehmer nach seinen Urlaubswünschen gefragt zu haben, und äußere der Arbeitnehmer daraufhin keinen anderweitigen Urlaubswunsch, sei der Urlaub wirksam erteilt (BAG, Urteil vom 22.09.1992, a.a.O., Urteil vom 20.06.2000, 9 AZR 261/99, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitspapiere, zu I 2 b aa, Leinemann/Linck, § 7 BUrlG, Rz. 34).

    Wenn man ein Vertragsangebot nicht schon in dem anwaltlichen Schreiben der Klägerin, sondern erst in dem Antwortschreiben der Beklagten sähe, könnte eine Einigung gemäß § 151 Satz 1 BGB dadurch zustande gekommen sein, dass die Klägerin fortan der Arbeit fernblieb (vgl. BAG, Urteil vom 20.06.2000, a.a.O., zu I 2 b aa).

  • ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11

    Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter

    dazu etwa BAG 20.6.2000 - 9 AZR 261/99 - AP § 611 BGB Arbeitspapiere Nr. 1 = NZA 2001, 620 = EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 99 [I.2 b, aa.]: "Der Kläger musste die Erklärung [Text: "Sie werden mit sofortiger Wirkung von der Arbeitsleistung unter Anrechnung Ihres Urlaubes und evtl. Gutstunden Ihres Arbeitszeitkontos freigestellt"] nach §§ 133, 157 BGB zu verstehen, dass er zunächst ab 12. Januar 1998 zur Erfüllung des dem Kläger aus 1997 und 1998 zustehenden Urlaubsanspruchs von der Arbeitspflicht befreit werden und die weitergehende Arbeitsbefreiung von der urlaubsrechtlichen Zweckbestimmung ausgenommen sein sollte"; LAG Nürnberg29.8.2006 - 7 Sa 676/05 - LAGE § 7 BUrlG Nr. 44 = ZTR 2007, 104 [B.I.2 b, ee.]: "Der Kläger musste nach § 133 BGB die Anrechnungserklärung der Beklagten [Text: "Soweit Sie von der Arbeit freigestellt sind, erfolgt dies unter Anrechnung auf etwaige Resturlaubsansprüche"] so verstehen, dass er zunächst ab dem Tag nach Zugang des Kündigungsschreibens zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Arbeitspflicht befreit wurde und die weitergehende, bereits am 08.07.2004 ausgesprochene Arbeitsbefreiung von der urlaubsrechtlichen Zweckbestimmung ausgenommen sein sollte".S. dazu etwa BAG 20.6.2000 - 9 AZR 261/99 - AP § 611 BGB Arbeitspapiere Nr. 1 = NZA 2001, 620 = EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 99 [I.2 b, aa.]: "Der Kläger musste die Erklärung [Text: "Sie werden mit sofortiger Wirkung von der Arbeitsleistung unter Anrechnung Ihres Urlaubes und evtl. Gutstunden Ihres Arbeitszeitkontos freigestellt"] nach §§ 133, 157 BGB zu verstehen, dass er zunächst ab 12. Januar 1998 zur Erfüllung des dem Kläger aus 1997 und 1998 zustehenden Urlaubsanspruchs von der Arbeitspflicht befreit werden und die weitergehende Arbeitsbefreiung von der urlaubsrechtlichen Zweckbestimmung ausgenommen sein sollte"; LAG Nürnberg29.8.2006 - 7 Sa 676/05 - LAGE § 7 BUrlG Nr. 44 = ZTR 2007, 104 [B.I.2 b, ee.]: "Der Kläger musste nach § 133 BGB die Anrechnungserklärung der Beklagten [Text: "Soweit Sie von der Arbeit freigestellt sind, erfolgt dies unter Anrechnung auf etwaige Resturlaubsansprüche"] so verstehen, dass er zunächst ab dem Tag nach Zugang des Kündigungsschreibens zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Arbeitspflicht befreit wurde und die weitergehende, bereits am 08.07.2004 ausgesprochene Arbeitsbefreiung von der urlaubsrechtlichen Zweckbestimmung ausgenommen sein sollte".

    80) S. dazu etwa BAG 20.6.2000 - 9 AZR 261/99 - AP § 611 BGB Arbeitspapiere Nr. 1 = NZA 2001, 620 = EzA § 4 TVG Bauindustrie Nr. 99 [I.2 b, aa.]: "Der Kläger musste die Erklärung [Text: "Sie werden mit sofortiger Wirkung von der Arbeitsleistung unter Anrechnung Ihres Urlaubes und evtl. Gutstunden Ihres Arbeitszeitkontos freigestellt"] nach §§ 133, 157 BGB zu verstehen, dass er zunächst ab 12. Januar 1998 zur Erfüllung des dem Kläger aus 1997 und 1998 zustehenden Urlaubsanspruchs von der Arbeitspflicht befreit werden und die weitergehende Arbeitsbefreiung von der urlaubsrechtlichen Zweckbestimmung ausgenommen sein sollte"; LAG Nürnberg29.8.2006 - 7 Sa 676/05 - LAGE § 7 BUrlG Nr. 44 = ZTR 2007, 104 [B.I.2 b, ee.]: "Der Kläger musste nach § 133 BGB die Anrechnungserklärung der Beklagten [Text: "Soweit Sie von der Arbeit freigestellt sind, erfolgt dies unter Anrechnung auf etwaige Resturlaubsansprüche"] so verstehen, dass er zunächst ab dem Tag nach Zugang des Kündigungsschreibens zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Arbeitspflicht befreit wurde und die weitergehende, bereits am 08.07.2004 ausgesprochene Arbeitsbefreiung von der urlaubsrechtlichen Zweckbestimmung ausgenommen sein sollte".

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 661/99

    Berichtigung der Lohnnachweiskarte im Baugewerbe

    Auch wenn der Kläger keinen Wunsch auf Freistellung zum Zwecke des Urlaubs geäußert hat, ist die von dem Arbeitgeber festgesetzte Urlaubsgewährung dennoch wirksam (BAG 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87; 20. Juni 2000 - 9 AZR 261/99 - zVv.).
  • LAG Hessen, 04.09.2007 - 5 TaBV 88/07

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Freistellungen - Begründungsumfang im

    Entsprechend hat auch der 9. Senat die Urlaubserteilung nicht als Versetzung betrachtet (BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 261/99 - EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 99, zu I 2 b aa).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2009 - 3 Sa 457/08

    Baugewerbe, Urlaub, Urlaubserteilung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Freistellung

    Hiervon geht auch das Bundesarbeitsgericht aus - vgl. nur BAG vom 20.06.2000 - 9 AZR 261/99 - Rz. 26 und BAG vom 19.09.2000 - 9 AZR 504/99 - Rz. 28 ff. - jeweils zitiert nach juris).
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